Zweitmeinung Zahnersatz
Vor einer Zahnersatzbehandlung sind viele Patienten erst einmal unsicher. Noch nie gab es so viele verschiedene Möglichkeiten wie heute, stark geschädigte Zähne zu retten und verlorene Zähne zu ersetzen. Welche Therapie ist die passende? Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen und welche müssen selbst getragen werden?
Bei einer anstehenden Versorgung mit Zahnersatz ist der behandelnde Zahnarzt immer der erste Ansprechpartner für Ihre Fragen. Er oder sie kennt Ihren Gebisszustand und Ihre Krankheitsgeschichte am besten und hat alle wichtigen Unterlagen wie z.B. Röntgenaufnahmen in der Praxis. Ihre Zahnarztpraxis ist Ihr kompetenter Berater in Zahnersatz- und Festzuschussfragen.
Sollten Sie nach der Beratung Ihres Zahnarztes noch verunsichert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine zweite Meinung einzuholen. Die Beratung ZWEITMEINUNG ZAHNERSATZ ist eine neutrale Beratung für gesetzlich krankenversicherte Patienten. Die Beratungsgespräche werden von fachkompetenten Mitarbeitern der KZV und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sowie von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit großer Berufserfahrung geführt. So können Sie sicher sein, eine fachlich qualifizierte Meinung zu erhalten.
Erreichbarkeit:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Zahnersatz- und Festzuschussberatung:
Telefon 0391 6293 111 oder
Telefon 0391 6293 222
E-Mail: info@kzv-lsa.de
Beratung jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.
Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. erfolgt als persönliche Beratung in den Beratungsstellen, direkt am Telefon oder schriftlich per E-Mail.
Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern der Beratungsstellen finden Sie auf: www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de
Das Wichtigste zum Beratungsangebot
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Zweitmeinungsberatung zusammengestellt:
Die Verbraucherzentrale und die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Sachsen-Anhalt bieten die „Zweitmeinung Zahnersatz“ als eine unabhängige telefonische und/oder persönliche Beratung an. Bei Bedarf ist auch eine klinische Untersuchung möglich.
Voraussetzung für die Beratung ist, dass Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und die konkrete Behandlungsplanung Ihres behandelnden Zahnarztes in Form eines Heil- und Kostenplanes vorlegen.
Eine erste persönliche Beratung bei Fragen zu einem vorliegenden Behandlungsplan (HKP) und dem Zuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung findet meist per Telefon statt. Ihre Fragen hierzu beantworten qualifizierte Mitarbeiterinnen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Bei weiterführenden rechtlichen Fragen vermitteln diese auch den Kontakt zur Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder, sofern der Bedarf zu einer klinischen Untersuchung besteht, zu unabhängigen Gutachterzahnärzten im Land.
Die persönliche fachliche Beratung in Zusammenhang mit einer klinischen Untersuchung werden von Gutachterzahnärzten durchgeführt, die von der KZV und den Krankenkassen berufen worden sind. In Sachsen-Anhalt wurden 25 Gutachterzahnärzte berufen, um allen Patienten, die eine Zweitmeinung zu ihrer Behandlung einholen möchten, ein flächendeckendes und wohnortnahes Beratungsangebot zu ermöglichen.
Die Gutachterzahnärzte dürfen Patienten, die sie beraten haben, anschließend 2 Jahre nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung neutral und damit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt.
Eine Rechtsberatung zur Bewertung von Behandlungsverträgen, Gewährleistungspflichten oder privaten Zahnzusatzversicherungen führen fachkompetente Berater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt VZSA durch.
Neben telefonischen Auskünften und Wegweisungen durch das Thema "Festzuschüsse" beinhaltet die Zweitmeinungsberatung zu einem konkreten Heil- und Kostenplan die Erläuterung der vorgesehenen Behandlung, der Leistungen der Krankenkasse und der eventuellen Kosten in Form eines Eigenanteils.
- Besprechung des Behandlungsplanes (HKP)
- Erläuterung der Leistungen der Krankenkasse (Festzuschüsse) und eventueller Eigenanteile
- Auf Wunsch werden alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale umfasst unter anderem eine Bewertung von Behandlungsverträgen und Informationen zu Gewährleistungspflichten und privaten Zahnzusatzversicherungen.
- Bewertung von Behandlungsverträgen
- Gewährleistungspflichten
- Private Zahnzusatzversicherungen
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist eine telefonische Auskunft und klinische Untersuchung kostenfrei.
Wünschen Sie eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs, entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro.
Für die Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wird nach Aufwand eine Kostenbeteiligung ab 5 Euro berechnet.
Unser Tipp
Unter unter www.informationen-zum-zahnersatz.de können sich Patientinnen und Patienten umfassend über die Versorgung mit Zahnersatz informieren. Auf der Website erläutert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verschiedene Formen des Zahnersatzes und gibt eine Übersicht über Beratungsangebote der zahnärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften. Der Schwerpunkt des Informationsangebotes liegt auf den Kosten, die bei einer Zahnersatzbehandlung entstehen. So wird der Heil- und Kostenplan ebenso detailliert erläutert, wie die Zusammensetzung von Festzuschuss und Eigenanteil. Patienten erfahren zum Beispiel, welche Möglichkeiten sie haben, Kosten zu verringern, was bei Behandlungen im Ausland beachtet werden muss und ob Zahnzusatzversicherungen für sie sinnvoll sind.
Patienten werden auf dieser Seite durch alle Schritte des Behandlungsprozesses geleitet – von der Diagnose über die Behandlung bis hin zur Gewährleistung bei Problemen mit dem Zahnersatz im Anschluss an die Versorgung. Mit einem Erklärfilm sowie Grafiken und Texten in patientengerechter Sprache werden dabei auch komplexe Zusammenhänge nachvollziehbar beschrieben.
Patienteninformation zum Zahnersatz
Erläuterungen zum Zahnersatz finden Sie in der Broschüre der KZBV "Zahnersatz - Therapien, Kosten und Beratung".