09.07.2024 // Fehlermeldung bei Versand von Anträgen und Mitteilungen mittels EBZ

Aktuell melden vermehrt Krankenkassen, dass eine deutlich zunehmende Anzahl von Anträgen und Mitteilungen nicht mit der aktuell gültigen und seit dem 01.04.2024 verpflichtend anzuwenden Technischen Anlage 1.7 zum Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) versendet werden. Die Anträge und Mitteilungen werden in der Folge von den Krankenkassen mit einer entsprechenden Fehlermeldung ["Verwendung einer ungültigen Versionsnummer (Logische Version)"] abgewiesen.

Um diesen Missstand zu beheben, muss zwingend das vom jeweiligen PVS-Herstellers freigegebene letzte Software-Update eingespielt werden. Erst danach können Anträge und Mitteilungen über das EBZ wieder wie gewohnt versendet werden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen die in der Praxis verwendete Software auf mögliche Sicherheits- und Funktionsupdates zu prüfen und die empfohlenen Update-Zyklen der jeweiligen PVS-Hersteller einzuhalten.