Förderangebote der Landkreise und Gemeinden
Städte und Landkreise in Sachsen-Anhalt unterstützen Sie auf Ihrem Weg in die eigene Praxis. Welche Fördermaßnahmen und Unterstützungsangebote es auf kommunaler Ebene für niederlassungsinteressierte Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt und wer dort Ihre Ansprechpartner sind, tragen wir im Folgenden für Sie zusammen.
(Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.)
Die Stadt Haldensleben fördert mit dem Zweck der Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung und der Attraktivitätssteigerung der Stadt als Wohnort ab dem Jahr 2024 die Ansiedlung von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Zur Gewinnung von ausgebildeten zahnmedizinischen Nachwuchskräften werden folgende Zuwendungen ausgelobt:
- Förderung der Übernahme oder Neuerrichtung einer Zahnarztpraxis mit bis zu 25.000 Euro.
- Förderung der Schaffung einer Außenstelle einer Zahnarztpraxis mit bis zu 15.000 Euro;
- Wird eine Praxis mit einem zweiten Zahnarzt besetzt, kann dies mit bis zu 12.500 Euro gefördert werden.
Die Förderung ist an eine Bindungsfrist von fünf Jahren geknüpft.
Weitere Informationen zur Antragstellung und Zuschussgewährung enthält die "Förderrichtlinie der Stadt Haldensleben zur Gewährung einer Zuwendung für Ärzte, Zahnärzte".
Kontakt:
Stadt Haldensleben
Doreen Scherff
Amtsleiterin Bildung, Kultur, Soziales, Jugend und Sport
Tel.: 03904 4792200
E-Mail: bildung-soziales@haldensleben.de
Webseite: www.haldensleben.de
Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide – mit den Gemeinden Angern, Burgstall, Colbitz, Zielitz, Loitsche-Heinrichsberg, Rogätz und Westheide – fördert die Ansiedlung von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit folgenden Maßnahmen:
- Förderung der Übernahme oder Neuerrichtung einer Zahnarztpraxis mit bis zu 25.000 Euro.
- Förderung der Schaffung einer Außenstelle einer Zahnarztpraxis mit bis zu 15.000 Euro;
- Wird eine Praxis von zwei Zahnärzten oder mit einem zweiten Zahnarzt besetzt, kann dies mit bis zu 12.500 Euro gefördert werden.
Kontakt:
Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Kerstin Lauenroth
Büro Verbandsgemeindebürgermeister
Tel.: 039208 274-0
E-Mail: sekretariat@elbe-heide.de
Webseite: www.elbe-heide.de
Mit der Zielstellung, Praxisgründungen, -erweiterungen und -übernahmen zu erleichtern, fördert die Gemeinde Ditfurt die Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 35.000 Euro.
Weitere Informationen zur Antragstellung und Zuschussgewährung enthält die „Richtlinie über die Förderung der Ansiedlung von Haus- und Zahnärzten in der Gemeinde Ditfurt“ (s. Amtsblatt der Gemeinde Vorharz Nr. 1/2020)
Kontakt:
Gemeinde Ditfurt
Matthias Hellmann
Bürgermeister
Tel.: 03946 3022
E-Mail: info@ditfurt.de
Webseite: www.ditfurt.de // www.vorharz.net
Die Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck fördert das Tätigwerden von Zahnärztinnen und Zahnärzten pauschal mit 10.000 Euro. Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Suche nach geeigneten Baugrundstücken sowie in der Vermittlung von Kita-Plätzen und offeriert bspw. Mietkostenzuschüsse.
Kontakt:
Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck
Peter Eisemann
Haupt- und Wirtschaftsamt / Wirtschaftsförderung
Tel.: 039421 793223
Webseite: www.stadt-osterwieck.de
Mit dem Ziel Zahnärztinnen und -ärzte für eine Tätigkeit in dem ländlich geprägten Gebiet zu gewinnen, lobt der Landkreis Mansfeld Südharz finanzielle Hilfen für die Neuansiedlung oder Übernahme von Zahnarztpraxen aus:
- Gründung oder Übernahme einer Einzelpraxis werden mit bis zu 50.000 Euro gefördert.
- Gründung einer BAG, eines MVZ oder einer Nebenbetriebsstätte werden mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst.
- Die Anstellung eines Zahnarztes/einer Zahnärztin wird einmalig mit 10.000 Euro gefördert.
Einzelheiten zur Antragstellung und Zuschussgewährung sowie die Antragsunterlagen finden sich auf der Webseite des Landkreises Mansfeld-Südharz unter dem Stichwort "Werde Arzt in der Mitte Deutschlands".
Kontakt:
Landkreis Mansfeld-Südharz
Undine Knorr-Linde Tel.: 03464 535-4445 |
Martina Skrypek Tel.: 03464 535-2406 |
Webseite: www.mansfeldsuedharz.de
Die Stadt Dessau-Roßlau unterstützt im Rahmen ihrer Mittelstandsförderung die Ansiedlung und den Übergang von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen. Auch Angehörige freier Berufe können von den Fördermaßnahmen profitieren, unter anderem:
- Zuschüsse für Neuansiedlungen
- Bezuschussung der Inanspruchnahme externer Expertise im Rahmen des Betriebsübergangs/Nachfolge
- Mietzuschussprogramm und Mitarbeiterförderung für Gründer
- Darüber hinaus: Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Objekten und Hilfe bei Finanzierungsfragen
Die Fördermaßnahmen im Überblick sowie weitere Informationen und Unterlagen zur Antragstellung finden sich auf der Webseite der Stadt Dessau-Roßlau unter "Förderprogramme für Unternehmen"
Kontakt:
Wirtschafts- und Investitionsservice Dessau-Roßlau
Katrin Hochberger
Mittelstandsförderrichtlinie / Verfügungsfonds
Tel.: 0340 204 22-80
E-Mail: Katrin.Hochberger@dessau-rosslau.de
Webseite: wirtschaft.dessau-rosslau.de
In Kooperation mit der KZV Sachsen-Anhalt unterstützen zudem sachsen-anhaltische Landkreise und Kommunen Studierende der Zahnmedizin mit einem monatlichen Stipendium.