KZV-Praxisweiterführung 65+

Gewährung von Zuschüssen für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, die ihre Zulassung über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus fortführen

Die KZV LSA fördert unter Anwendung der Regelungen des § 105 Absatz 1a SGB V aus Mitteln des Strukturfonds für das Jahr 2024 einen verzögerten Praxisausstieg in finanzieller Form.

Die Maßnahme dient dazu, in versorgungsschwachen Gebieten die altersbedingte Beendigung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit durch Zulassungsverzicht und Praxisaufgabe von Vertragszahnärztinnen und -ärzten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, zu verzögern. So kann die vertragszahnärztliche Versorgung übergangsweise im Rahmen der bestehenden Strukturen aufrechterhalten werden.

 

Das Förderprogramm im Überblick

Wer wird gefördert?

Zugelassene Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte,

  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • Inhaber einer gültigen Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit und in eigener Praxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind,
  • ihren Sitz in einem Planungsbereich mit festgestellter (in absehbarer Zeit drohender) Unterversorgung haben.

Wie wird gefördert?

  • 700 EUR pro Monat (bei Zulassung mit halbem Versorgungsumfang anteilig) im Jahr 2024
  • Es können im Jahr 2024 bis zu 24 verzögerte Praxisausstiege gefördert werden.

Weitere Voraussetzungen

  • Antragsformular der KZV LSA

 

Ausschreibung und Antrag

Im Rahmen des Förderprogramms "KZV-Praxisweiterführung 65+ 2024" können Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte im Jahr 2024 einen Zuschuss für die Weiterführung ihrer Praxis über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus erhalten.

 

Die Förderung erfolgt nur auf Antrag. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (s.o.) nebst Anlagen ist einzureichen

  • postalisch an:
    Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
    Abt. Strategie und Zukunftssicherung
    Doctor-Eisenbart-Ring 1
    39120 Magdeburg
  • oder per E-Mail an: nachwuchs@kzv-lsa.de