Einreichung der Impfberechtigung
Die Einreichung der Impfberechtigung bei der KZV ist Voraussetzung, um Impfleistungen über die KZV abrechnen zu können sowie für die Anbindung einer Praxis an das Digitale Impf-Monitoring (DIM) des Robert-Koch-Instituts.
Den Impfberechtigungsnachweis erhalten Sie von der ZÄK Sachsen-Anhalt. Dazu übersenden Sie der ZÄK bitte eine ausgefüllte Selbstauskunft.
Die ZÄK Sachsen-Anhalt stellt nach Prüfung der Unterlagen einen Impfberechtigungsnachweis aus. Anschließend übermitteln Sie uns den Nachweis bitte - als PDF - über das untenstehende Formular.