Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)
Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind für Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von entscheidender Bedeutung.
Schriftlich oder online teilnehmen
Die ZäPP-Erhebung ist in Form eines sogenannten Panels organisiert. Das bedeutet, dass idealerweise möglichst eine gleichbleibende Teilnehmerinnen und Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Auskunft geben. Selbstverständlich können sich aber auch alle Zahnärztinnen und Zahnärzte beteiligen, die an der Erhebung im Vorjahr eventuell noch nicht teilgenommen haben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt!
In der kommenden Erhebung wird vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2020 und 2021 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Falls Sie den Erhebungsbogen weiterhin in Papierform ausfüllen möchten, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle anfordern. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz unserer Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten.
Übersicht von GKV-Leistungsdaten für die ZÄPP-Erhebung
Im Teil B des Fragebogens werden Sie gebeten, GKV-Leistungsstrukturdaten anzugeben. Um Ihnen hierbei erheblichen zeitlichen Aufwand zu ersparen, stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite eine Übersicht (B1 bis B3 des Fragebogens) mit den erforderlichen Daten als Download zur Verfügung.
Dafür ist zunächst die Anmeldung mit dem eHBA erforderlich.
Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung
Zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmenden wurde eine Treuhandstelle eingerichtet. Sämtliche von den teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden pseudonymisiert und in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis faktisch ausgeschlossen ist.
Aufwandsentschädigung, kostenloser Praxisbericht und individuelles Planungsinstrument
Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Erhebungsunterlagen wird mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 250 Euro je Einzelpraxis und 350 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert (gesetzl. Umsatzsteuer inklusive).
Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer einen Zugang zum Online-Berichts-Portal, wo für sie individuelle Informations- und Feedbackangebote bereitgestellt werden, die kostenfrei und gezielt für die wirtschaftliche Planung der eigenen Praxis eingesetzt werden können. So bietet der Praxisbericht anhand von verschiedenen Kennzahlen zu Arbeitszeiten, zahnärztlichen Leistungen sowie den Einnahmen und Kosten der jeweiligen Praxis einen schnellen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation im Vergleich zum KZV-regionalen Durchschnitt. Zusätzlich stellt ein Planungsinstrument (zuvor: "Chefübersicht") übersichtlich und leicht verständlich aufbereitet die Entwicklung der Einnahmen- und Kostenstrukturen der jweiligen Praxis anhand von Grafiken und Erläuterungen im Verlauf der vergangenen Jahre dar.
Mit dem ZäPP beauftragt: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, welches von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie bei Bedarf unter www.zi.de.
Weitere Informationen und FAQ
Weitere Informationen zum ZäPP erhalten Sie im FAQ oder unter www.zäpp.de