Telematik: Die elektronische Patientenakte kommt
Seit 1. Januar 2021 sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Mit der Anwendung sollen wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten im Gesundheitswesen interdisziplinär und sektorenübergreifend verfügbar gemacht werden. Dabei handelt es sich um eine für gesetzlich Versicherte freiwillige Anwendung.
Die ePA wird derzeit noch in einer Testphase in ausgewählten KZVen und Praxen erprobt. Ab 1. Juli 2021 müssen nach dem Willen des Gesetzgebers alle Zahnarzt- und Arztpraxen die ePA in der Versorgung unterstützen. Geplant ist, auch das zahnärztliche Bonusheft in einer späteren Ausbaustufe in die ePA zu integrieren.
Was Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Start der ePA wissen müssen, hat die KZBV in einem kompakten Flyer für Praxen zusammengefasst, den Sie online abrufen können.
KZBV-Flyer: Die elektronische Patientenakte kommt
Die ePA ist nicht die einzige TI-Anwendung, die im Jahr 2021 in der (zahn-)medizinischen Versorgung Einzug halten soll. Auch der Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) sollen sukzessive ausgerollt werden.
Was kommt wann – und welche Voraussetzungen sind dafür zu schaffen? Das erfahren Sie in unserer Kurzübersicht zur Telematikinfrastruktur
KZV-Broschüre: Telematikinfrastruktur – Das kommt 2021 (Stand: März 2021)