PAR-Richtlinie: Leistungsbewertung steht
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich Anfang Mai einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt.
Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also die Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen, die künftig in vertragszahnärztlichen Praxen herangezogen werden können. Die neuen Leistungen sollen Patientinnen und Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen damit fristgerecht ab 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen.
Als Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung der neuen Richtlinie, bietet die KZV Sachsen-Anhalt Ihnen kostenfreie Online-Seminare zu folgenden Terminen an:
- 9. Juni 2021 // 14.00 - 15.30 Uhr
- 10. Juni 2021 // 14.00 - 15.30 Uhr
- 14. Juni 2021 // 16.00 - 17.30 Uhr
- 16. Juni 2021 // 13.00 - 14.30 Uhr (im Rahmen des Tags der offenen Tür)
Weitere Informationen zur Umsetzung der PAR-Richtlinie und den neuen Leistungen erhalten Sie in Kürze über den KZV-Rundbrief.
Weitere Informationen:
KZBV: Sonderseite zur PAR-Richtlinie inkl. Beschluss des Bewertungsausschusses
KZBV: Pressemitteilung - Neue Leistungen zur systematischen Parodontitis-Behandlung beschlossen
Meldung vom 17.12.2020: Eigenständige PAR-Richtlinie beschlossen