Neues Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Zahnarztpraxen

Am 24. November 2021 ist kurzfristig das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Für die Zahnarztpraxis wird durch diese Neuregelungen eine umfassende Testpflicht für das Praxispersonal und Besucher (nicht: Patientinnen und Patienten) eingeführt. Die sich dadurch ergebenden Neuerungen sind heute in einer gemeinsamen FAQ-Liste der BZÄK und der KZBV zusammengefasst worden. Diese können Sie hier einsehen.

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