Maskenpflicht in Zahnarztpraxen gilt weiterhin
Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt alle landesweiten Corona-Regeln auslaufen lassen, indem die Regelungen der 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt nicht verlängert wurden. Das hat das Kabinett am Dienstag, 6. Dezember 2022, beschlossen. Damit lief beispielsweise die Maskenpflicht im Nahverkehr am Mittwoch, 7. Dezember 2022, aus.
Die Maskenpflicht für Besucher:innen in Zahnarztpraxen hingegen ist nicht ausgelaufen. Denn die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen ist Gegenstand des deutschen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und somit eines Bundesgesetzes, das für alle Bundeländer gleichermaßen gilt – auch für Sachsen-Anhalt. So läuft die Maskenpflicht in Bus und Bahn auch nur in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs aus. In Fernverkehrsmitteln (IC, ICE) bleibt die Maskenpflicht, da im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt, bestehen.