Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 27. November 2020

Am 27. November 2020 kam die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zu ihrer ordentlichen Herbstsitzung zusammen. Dank eines umfangreiches Hygienekonzepts und der Umgestaltung des Sitzungssaals im KZV-Gebäude konnte die Sitzung als Präsenzveranstaltung stattfinden.

Zentrale Themen, die die Delegierten diskutierten, waren u. a. aktuelle und künftige Herausforderungen in der Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung, Initiativen zur Nachwuchsarbeit, die Pandemie-Bewältigung sowie Fahrplan und Forderungen zur Telematik-Infrastruktur.

 

Folgende Beschlüsse wurden im Rahmen der Sitzung von den Delegierten gefasst:

  1. Berufung eines nachrückenden Mitglieds für den Prothetikeinigungsausschuss.
  2. Berufung eines nachrückenden Mitglieds für den Satzungs- und Wahlordnungsausschuss.
  3. Berufung eines nachrückenden Mitglieds für den Landesausschuss.
  4. bis 5. Benennung der zahnärztlichen Mitglieder und Stellvertreter für das Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt für die Amtsperiode 2021- 2024 sowie den Gemeinsamen Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für die Amtsperiode 2021-2024.
  5. Dem Vorstand und der Geschäftsleitung der KZV Sachsen-Anhalt wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
  6. Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2021 (Quartale IV/2020 bis III/2021) wird auf 1,60 Prozent auf den eingereichten Umsatz festgesetzt.
  7. Die Vertreterversammlung stellte den Haushaltsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 fest.
  8. Es wurden Änderungen des HVM der KZV LSA beschlossen, u. a. wurde die Möglichkeit von Einbehalten zur Finanzierung gesetzlicher und vertraglicher Aufgaben geschaffen (z. B. Leistungen, die aus dem Strukturfonds gem.§ 105 Absatz 1 a SGB V resultieren, Sicherstellungszuschläge gemäß § 105 Absatz 4 SGB V).
  9. Bildung eines Ausschusses für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung und Benennung der Mitglieder.
  10. Beauftragung des Vorstands der KZV LSA mit der Bildung und Verwaltung eines Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung.
  11. Die durch die KZV LSA berufenen Schwerpunktpraxen, die sich zur zahnmedizinischen Notfallbehandlung von mit SARS-CoV-2-infizierten bzw. in Quarantäne befindlichen Personen bereit erklärt haben, erhalten längstens bis zum 30.06.2021 eine monatliche Sonderzahlung von 2.500 Euro.

 

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Dezember-Ausgabe der Zahnärztlichen Nachrichten. Weitere Details werden im Rundbrief der KZV Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

 

Zum Archiv