Ab März 2023 werden Coronatests NICHT mehr refinanziert

Mitarbeiter- und Bürgertests in Zahnarztpraxen, die nach dem 28. Februar 2023 durchgeführt werden, werden nicht mehr refinanziert. Das ergibt sich aus der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die am 28. Februar 2023 ersatzlos ausgelaufen ist. PoC-Antigen-Schnelltests bzw. Selbsttest, die bis einschließlich 28. Februar 2023 erbracht wurden, sind bis spätestens Ende Mai 2023 abzurechnen.

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