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Zahnärzteschaft diskutiert über Folgen für die zahnmedizinische Versorgung
Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat unmittelbare Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung. Hierüber werden die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer mit ihren Mitgliedern in Informationsveranstaltungen am 7. Dezember 2022 sprechen.
Immer wieder hat die Zahnärzteschaft im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) davor gewarnt, dass der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu einer massiven Verschlechterung der zahnmedizinischen Patientenversorgung führt.
Trotz Kritik, die auch von den Landesgesundheitsministern und dem Bundesrat vollumfänglich geteilt wurde, hat der Bundestag das Gesetz am 20. Oktober 2022 verabschiedet und damit die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung für 2023 und 2024 beschlossen.
Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt: „Es ist unverständlich, was man den Zahnarztpraxen und den Patienten in den nächsten Jahren aufbürdet. Der Erhalt der zahnmedizinischen Versorgung stellt in Sachsen-Anhalt ohnehin schon eine enorme Herausforderung dar. Zu den momentan erschwerenden Rahmenbedingungen kommt nun noch zu allem Überfluss eine gesetzliche Budgetierung von zahnmedizinischen Leistungen.“
In Ostdeutschland sind aufgrund der Zunahme des Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung mehr Menschen von der Volkskrankheit Parodontitis betroffen, die nicht nur zu Zahnverlust führt, sondern auch das Risiko für Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich erhöht. Seit Juli 2021 können die gesetzlich Krankenversicherten deshalb eine mehrjährige Therapie gegen Parodontitis erhalten. Zahlreiche Praxen befürchten, dass weitere Therapien nun abgebrochen werden müssen bzw. nur auf Kosten anderer Behandlungsbereiche weiterlaufen können.
Initiiert von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer wird es am 7. Dezember 2022 ab 11 Uhr zentrale Informationsveranstaltungen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte geben. Hier wollen die zahnärztlichen Körperschaften ihren Mitgliedern die unmittelbaren Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Praxen und die Patientenversorgung darstellen.